Grundbildung für Erwachsene als Fachmann:frau Betreuung EFZ 2024 in Nachholbildung nach Art. 32 BBV (verkürzt auf 2 Ausbildungsjahre)
In unserer firmeneigenen Kinderkrippe werden Kinder im Alter von 4 Monaten bis 6 Jahren betreut. Der/die Lernende lernt den Fähigkeiten, dem Entwicklungsstand und den Interessen der Kinder entsprechende Angebote (basteln, Geschichten erzählen, singen und musizieren) auszuwählen und sie mit Neuem vertraut zu machen. Er/sie übernimmt selbständig den Haushalt (kochen, putzen, waschen) und lernt die Hygiene, Pflege und Betreuung der Kleinkinder/Säuglinge kennen. Ebenfalls führt der/die Lernende im Beisein der Berufsbildnerin Eintritts- und Elterngespräche durch.
Für den Start in den Lehrgang müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - Mindestalter von 22 Jahren bei Lehrgangsstart - Beim Zeitpunkt des Qualifikationsverfahren: 5 Jahre allgemeine Berufspraxis, davon 2 Jahre in der Betreuung zu 100%